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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Allgemeine Regelungen

Die Allgemeinen Geschäftsverbindungen werden zwischen Loest Bau & Immobilienservice und dem jeweiligen Kunden in alle Vertragsverhältnisse wirksam mit einbezogen, es sei denn, anderslautendes wurde schriftlich vereinbart.

1.1. Wird der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber erweitert, so ist dies zusätzlich zu vergüten. Ebenso zusätzlich zu vergüten sind bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen.
1.2. Die verbindliche Preisbindung schriftlicher Angebote von Loest Bau & Immobilienservice beträgt 2 Tage ab Angebotsdatum.
1.3.1. Der Auftrag darf auch an ein Subunternehmen vergeben werden. Wird der Auftrag an einen Subunternehmer vergeben, haftet Loest Bau & Immobilienservice nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für den Fall der Abgabe an einen Subunternehmen tritt Loest Bau & Immobilienservice seine Rechte an diesem an den Arbeitgeber ab. Der Arbeitgeber nimmt diese Abtretung an.
1.3.2. Schließt Auftraggeber mit einem vom Loest Bau & Immobilienservice beauftragten Subunternehmer einen neuen Vertrag ab, so verliert der Auftraggeber gegenüber Loest Bau & Immobilienservice folglich jedwede Garantie- u./o. Gewährleistungsansprüche. Etwaige Ansprüche von Loest Bau & Immobilienservice an den Auftraggeber bleiben jedoch bestehen, insbesondere der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung bzw. eine Ausfallentschädigung von mind. einem Drittel der Auftragssumme ohne Nachweis ersparter Aufwendungen.
1.4. Die Kommunikation zwischen Auftrag und Loest Bau & Immobilienservice findet vorzugsweise per Email statt. Der Auftraggeber erkennt diese Art der Kommunikation nach Beauftragung in Bezug auf relevante Mitteilungen seitens von Loest Bau & Immobilienservice als verbindlich an, sofern er dieser Regelung nicht schriftlich widersprochen hat. Der Auftraggeber ist insofern verpflichtet, seinen Email- Posteingang minestens 1x täglich auf eingegangene Mitteilungen seitens von Loest Bau & Immobilienservice zu überprüfen. Für Übertragungsfehler und Kennzeichnung als Spam-Mail haftet Loest Bau & Immobilienservice in diesem Falle ausdrücklich nicht.
1.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein schriftliches Angebot von Loest Bau & Immobilienservice hinsichtlich aller getätigten Absprachen zu überprüfen und Abweichungen vom gewünschten Leistungsumfang unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Am Tage der Auftragsdurchführung entstehen für Leistungen, welche nicht in der Leistungsbeschreibung von Loest Bau & Immobilienservice festgehalten wurden, Mehrkosten. Diese sind im Vorfeld zu erfragen .
1.6. Loest Bau & Immobilienservice bietet in eigenem Namen und auf eigene Rechnungen auch Montageleistungen für Möbel von bestimmten Marken und Herstellern an (z.B. IKEA Möbel etc.). Daraus ist nicht abzuleiten, dass Loest Bau & Immobilienservice entsprechende Verträge mit den jeweiligen Anbietern / Marken etc. unterhält. Ausgewiesene Marken gehören ihren jeweiligen Eigentümern.

2. Abrechnung und Zahlung

2.1. Sämtliche Arbeitsleistungen (Arbeiterstunden und Auslagen) sind in bar an Loest Bau & Immobilienservice zu bezahlen, sofern anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Bei Arbeiten, welche nach tatsächlich abgeleisteten Arbeitsstunden zu vergüten sind, gilt ein Abrechnungstakt von je angefangenen 30 Minuten als vereinbart.
2.2. Beruft sich der Arbeitgeber auf Mängel oder Schäden, berechtigt ihn dies nicht, die vereinbarte Vergütung zu kürzen oder einzubehalten. Es wird insofern auf die Haftungsbestimmungen und Vereinbarungen verwiesen, wonach Loest Bau & Immobilienservice seine Ansprüche gegenüber seiner Versicherung an den Auftraggeber abtritt .
Der Auftraggeber der diese Abtretung annimmt kann demzufolge keinerlei Abzüge von der vereinbarten Vergütung gegenüber Loest Bau & Immobilienservice vornehmen .
2.3. Loest Bau & Immobilienservice erhebt für Aufträge, welche unter 4 Arbeitsstunden sind, eine Anfahrtskostenpauschale gem. Angebot , sofern anderes nicht schriftlich vereinbart wurde.
2.4. Wird ein Auftrag nach abzuleistenden Arbeitsstunden vereinbart, so findet der Vertragsschluss auf Basis eines Dienstvertrages statt und ausdrücklich nicht auf Basis eines Werkvertrages. Weiterhin beinhaltet ein Dienstvertrag keine Fertigstellungsgarantie für ein vom Auftraggeber gewolltes Projekt. Vielmehr werden dann die abgeleisteten Arbeitsstunden abgerechnet, bis die vom Auftraggeber gewünschten Arbeiten vollendet sind – u./o. der Auftraggeber den Auftrag vorzeitig beendet. Im letzteren Fall berührt die vorzeitige Beendigung eines vereinbarten Stundenkontingentes jedoch nicht dessen Gültigkeit. Ein vereinbartes Mindest-Stundenkontingent stellt somit gleichzeit auch einen Mindestauftragswert für den vorliegenden Auftrag dar und ist auch bei vorzeitiger Beendigung durch den Auftraggeber u./o. schnellerer Erledigung durch Loest Bau & Immobilienservice, in voller Höhe zu vergüten.
2.5. Die Abrechnung hat in jedem Fall mit Loest Bau & Immobilienservice stattzufinden, und zwar auch dann, wenn ein Subunternehmen den Auftrag in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Rechnet ein eingesetztes, vermitteltes Unternehmen oder ein Subunternehmen mit dem Kunden ab, so hat sich letzterer, um Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung leisten zu können, eine entsprechende Inkassovollmacht vorlegen zu lassen.
2.6. Loest Bau & Immobilienservice akzeptiert ausschließlich Barzahlung, sofern anderslautendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die Abrechnung gilt vom Auftraggeber mit Zahlung als akzeptiert. Jedwede spätere Einwendungen gegen die Abrechnung gelten damit als ausgeschlossen.

3. Allgemeines zur Auftragsdurchführung

3.1. Wird Loest Bau & Immobilienservice damit beauftragt, von Dritten zerlegtes Montagegut zu remontieren, übernimmt dieser hierfür keinerlei Gewähr bzw. Haftung hinsichtlich Statbilität, Beschaffenheit, Vollzähligkeit aller Montageteile und Durchführbarkeit.
3.2. Nimmt Loest Bau & Immobilienservice einen Auftrag des Auftraggeber an, welcher nach abgeleisteten Arbeitsstunden abzurechnen ist, so hat der Auftraggeber vermeintliche Verzögerungen, welche Loest Bau & Immobilienservice zu vertreten hat, sofort und schriftlich, hilfsweise telefonisch, gegenüber Loest Bau & Immobilienservice zu reklamieren, so dass Loest Bau & Immobilienservice in der Lage ist, einen solchen Mangel, sofern vorhanden, sofort abzustellen. Eine spätere Reklamation ist unwirksam, da ein Verschulden von Loest Bau & Immobilienservice in Bezug auf Verzögerungen während der Abwicklung dann nicht mehr nachweisbar ist, und bei Vorliegen eines solchen Mangels an Loest Bau & Immobilienservice bei verspäteter Mitteilung auch nicht mehr von seinem Recht der Beseitigung Gebrauch machen kann.
3.3. Loest Bau & Immobilienservice behält sich das Recht vor, seine Erklärung zur Bereitschaft zur Durchführung zurück zu ziehen oder vom Vertrag zurück zu treten, wenn ihm die Durchführung unmöglich ist u./o. seitens des Auftraggeber nicht rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen und auch Informationen übermittelt wurden, welche für die Planung bzw. Durchführung des Auftrages erforderlich gewesen wären. Bereits angefallene Kosten und Vorauszahlungen sind in einem solchem Fall Loest Bau & Immobilienservice unverzüglich zu erstatten.
3.4. Wird ein Auftrag zu einem vereinbarten Festpreis u./o. auf Basis eines Werkvertrages durchgeführt, und lassen sich die Arbeiten aus einem Grund, welchen Loest Bau & Immobilienservice nicht zu vertreten hat, nicht fort- oder zuende führen (z.B. aufgrund fehlender Bauteile etc.), so hat der Auftraggeber den Auftrag anteilmäßig zu vergüten (Beispiel: 70% einer Küche wurden montiert, es fehlen Teile und es muss abgebrochen werden, so hat der Auftraggeber 70% des vereinbarten Festpreises an Loest Bau & Immobilienservice zu bezahlen). Im Zuge einer Fortführung des Auftrages, sobald dies wieder möglich ist, ist sodann die restliche Vergütung zuzüglich entstandener u./o. entstehender Mehrkosten (erneute Anfahrteen etc.) durch den Auftraggeber zu bezahlen.
3.5. Loest Bau & Immobilienservice haftet nicht für die Vollständigkeit und den Zustand fremdgelieferter Ware. Liefert Loest Bau & Immobilienservice selbst, so haftet er nicht, wenn ihm die Ware (meist Montagegut) in geschlossener Verpackung ohne die Möglichkeit der Überprüfung übergeben wurde.
3.6. Loest Bau & Immobilienservice haftet nicht für die Plangenauigkeit von an ihn übergebener Planungen, Skizzen und Zeichnungen (inbesondere Küchenaufmaßen). Ebenso haftet Loest Bau & Immobilienservice nicht für deren Möglichkeit der tatsächlichen Umsetzbarkeit.
3.7. Sofern der Auftraggeber Loest Bau & Immobilienservice mit der Auslieferung einer Ware beauftragt (Lieferservice oder Umzug), so hat er entsprechenden Parkraum an der Belade- u./o. Entladestelle freizuhalten – notfalls mittels Einreichtung einer Parkverbotszone. Sofern Loest Bau & Immobilienservice nicht bis 50 mtr. an die Ladestelle herankommt, kann er die Auslieferung abbrechen. Dem Auftraggeber werden die entstandenen Kosten nicht erstattet bzw. dennoch belastet – und es fallen neue Kosten für eine erneute Anfahrt an.
3.8. Zum Angebot von Loest Bau & Immobilienservice gehören auch Küchenplanungen. Sofern Loest Bau & Immobilienservice eine Kücheplanung fertig gestellt hat, so hat der Auftraggeber diese nach Ansicht freizugeben, z.B. für den Einkauf der Teile, u./o. der Lieferung u./o. zur Montage. Die Freigabe geschieht dadurch, dass der Auu die Planung per Email an Loest Bau & Immobilienservice zurück übersendet und ein entsprechende Erklärung abgibt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertige Planung auf Korrektheit zu überprüfen. Nimmt der Auftraggeber Änderungen an der Planung vor u./o. beauftragt der Auftraggeber Loest Bau & Immobilienservice mit Änderungen, welche auf ausdrücklichen Wünschen des Auftraggeber basieren, so erlischt jedwede Haftung von Loest Bau & Immobilienservice in Bezug auf die spätere Plangenauigkeit u./o. Umsetzbarkeit des gewünschten Montageprojektes; auch haftet der Auftraggeber sodann für sämtliche Mehrkosten, welche im Zuge des Auftragsdurchführung entstehen. Für jede Änderung an der Planung, nachdem der Auftraggeber die vom Loest Bau & Immobilienservice gefertigte Planung freigegeben hat, berechnet Loest Bau & Immobilienservice pauschale Arbeitskosten in Höhe von mind. € 55,- brutto (entspricht einer Arbeitsstunde gem. aktueller Preisliste).

4. Abnahmepflichtige Arbeiten

4.1. Loest Bau & Immobilienservice führt Arbeiten an Wasser- u. Stromanschlüssen nur mit hierfür qualifiziertem Fachpersonal durch. Sämtliche Arbeitnehmer oder beauftragte Unternehmer sind seitens Loest Bau & Immobilienservice angewiesen, ohne die notwendige Qualifikation keine solchen Anschlüsse herzustellen. Der Auftraggeber ist angewiesen, sich die entsprechende Eignung mittels Hergabe eines „Anschlussprotokolls“ nachweisen zu lassen, aus welchem hervorgeht, welche Person die Anschlüsse wann hergestellt hat. Weiterhin ist auf dem Protokoll das Ergebnis eines Funktionstestes mittels Unterschrift des Auftraggeber oder eines beauftragten Dritten, sowie des ausführenden Monteurs zu dokumentieren. Mit dieser Regelung wird ausgeschlossen, dass Loest Bau & Immobilienservice für illegale, nicht fachmännische, vom Auftraggeber selbst hergestellte Anschlüsse, oder generell für die Arbeiten unbekannter Dritte haften muss.
4.1.2. Aus wichtigem Anlass weist der Loest Bau & Immobilienservice den Auftraggeber ausdrücklich an, sich die Eignung und die Erlaubnis für das Herstellen von Wasser- u. Stromanschlüssen von jedem durchführenden Monteur nachweisen zu lassen. Vom Loest Bau & Immobilienservice beauftragtes Personal ist angewiesen, entsprechende Nachweise bei Arbeitseinsätzen stets bei sich zu führen. Bietet ein Monteur die Ausführung derlei Anschlüsse an und kann gleichzeitig keine Nachweise führen, ist der Auftraggeber angewiesen, Loest Bau & Immobilienservice hierüber unverzüglich Mitteilung zu machen und die Durchführung der Arbeiten zu verweigeren (Verlust Gewährleistungsanspruch u.a.).
4.3. Kann der Auftraggeber kein eigenes, qualifiziertes Personal für Wasser- u. Stromanschlüsse vorhalten, bietet Loest Bau & Immobilienservice dem Auftraggeber ausdrücklich und zum Preis
von 89,- € eine externe Dienstleistung eines Fachbetriebes an, welcher notwendige Anschlüsse an Wasser und Strom vornimmt. Ein solches, separates Angebot gilt bei Annahme eines generellen Angebotes (z.B. Küchenkomplettmontage) als noch nicht ebenso angenommen. Es ist vielmehr Sache des Auftraggeber , dieses externe Angebot, welches den übrigen Leistugnsumfang von Loest Bau & Immobilienservice nicht berührt, zu beauftragen oder abzulehnen. Eine Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen; bleibt eine solche aus, gelten der/die Anschluss/Anschlüsse als nicht beauftragt und werden weder durch Erfüllungsgehilfen von Loest Bau & Immobilienservice, noch durch einen durch Loest Bau & Immobilienservice beauftragten Dritten durchgeführt.
4.4. Loest Bau & Immobilienservice bietet keine Anschlüsse oder Arbeiten an Gasleitungen oder Gasgeräten an.

5. Haftung für Mängel und Schäden

5.1. Der Auftraggeber hat alle Arbeiten nach Beendigung unverzüglich in Augenschein zu nehmen und Mängel u./o. Schäden ebenso unverzüglich anzuzeigen. Die vollendete Montage sowie auch eventuell durch Loest Bau & Immobilienservice transportiertes Gut ist vor Ort auf Unversehrtheit und Funktionalität zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
5.1.2. der Auftraggeber hat bei berechtigten Reklamationen / Mängeln das Recht auf eine Mangelbeseitigung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine Kürzung der Vergütung vorzunehmen u./o. eine Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten von Loest Bau & Immobilienservice zu veranlassen, bevor er Auftraggeber nicht ausdrücklich zur Mangelbeseitigung aufgefordert hat. Loest Bau & Immobilienservice ist zu einer Mangelbeseitigung nur verpflichtet, sofern der Mangel berechtigt ist und rechtzeitig angezeigt wurde.
5.2. Im Falle von Bohr- u. Dübelarbeiten übernimmt Loest Bau & Immobilienservice keine Haftung dafür, ob der anzubringende Gegenstand in Bezug auf die Beschaffenheit der betreffenden Wand einen sicheren Halt bietet. Loest Bau & Immobilienservice spricht Bedenken u./o. Empfehlungen gegenüber dem Auftraggeber aus, wird den Auftrag aber so ausführen, wie dies der Auftraggeber wünscht. Der Auftraggeber hat sämtliche Bohr- u. Dübelarbeiten nach Beendigung in Augenschein zu nehmen und eventuelle Bedenken, Schäden u./o. Mängel unverzüglich gegenüber Loest Bau & Immobilienservice anzuzeigen. Loest Bau & Immobilienservice haftet in Bezug auf Bohr- u. Dübelarbeiten somit nur aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hat Loest Bau & Immobilienservice zu große Bedenken in Bezug auf einen drohenden Schaden u./o. Sicherheitsrisiko, so ist er berechtigt, die Durchführung solcher Arbeiten abzulehnen, ohne dass dem Auftraggeber hierdurch ein Schadensersatzanspruch entsteht.
5.3. Loest Bau & Immobilienservice hafet grundsätzlich nicht für Beschädigungen im Mauerwerk, z.B. wenn Wasserleitungen u./o. Stromkabel angebohrt werden, sofern der Auftraggeber die Arbeiten trotz Bedenken seitens Loest Bau & Immobilienservice wünscht. Loest Bau & Immobilienservice hat das Recht, einen Auftrag nicht durchzuführen, sofern berechtigte Bedenken hinsichtlich einer drohenden Gefahr bestehen. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber Loest Bau & Immobilienservice die bis dahin entstandenen Kosten und Auslagen dennoch zu erstatten.
5.4. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die benötigte Arbeitsfläche durch Loest Bau & Immobilienservice genutzt werden kann. Empfindliche Bodenbeläge sind entsprechend zu schützen und zerbrechliches Inventar in unmittelbarer Nähe zu entfernen. Loest Bau & Immobilienservice haftet nicht für Beschädigungen, welche dadurch entstehen, dass nicht genügend Freiraum für die Durchführung der Arbeiten vorhanden ist.
5.5. Im Rahmen von Bohr- u. Dübel- u. Sägearbeiten, welche in geschlossenen Räumen vorgenommen werden, setzt sich Staub und Schmutz an Wänden, Böden und am Inventar fest. Nach dem Grundsatz “wo gehobelt wird, fällt Späne”, haftet Loest Bau & Immobilienservice nicht für Schäden, welche dem Auftraggeber hieraus resultieren. Der Auftraggeber ist angehalten, vor Beginn solcher Arbeiten entsprechende Schutzmaßnahmen zu unternehmen. Insbesondere das Nachmalern von Wänden ist bei Bohr- u. Dübelarbeiten eine naturgemäße Folge dererlei Arbeiten.
5.6. Loest Bau & Immobilienservice haftet, mit Ausnahme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nicht für Schäden, welche im Rahmen einer Montage oder Demontage u./o. beim Transport (trotz ausreichender Transportsicherung) an gebrauchten Discountmöbeln u./o. Möbeln aus Eigenbau entstehen. Derartige Möbel sind für wiederholte Montagen in der Regel nicht robust genug konstruiert, so dass z.B. absplitterndes Furnier oder ausgebrochene Schraubenlöcher die Regel sind. Der Auftraggeber akzeptiert zudem Schäden, welche im Verschleiß oder Alter eines Gegenstandes zu begründen sind und ohnehin irgendwann aufgetreten wären. Der Auftraggeber ist in Kenntnis darüber, dass bei einer Montage von Gebrauchtmöbeln durchaus Gebrauchsspuren entstehen können. Trotz ausreichender Sicherung können vereinzelt Kratzer oder Absplitterungen entstehen. Loest Bau & Immobilienservice ist berechtigt, solche “Kleinschäden” in eigener Regie z.B. durch Ausbesserungsarbeiten weitestgehend zu beheben. Bei der Montage von Holzmöbeln kann es vorkommen, dass einzelne Elemente nicht mehr passgenau montiert werden können, da sich das Holz der vormals vorherrschenden Luftfeuchtigkeit u./o. Beschaffenheit des Bodens angepasst und somit verformt hat.
5.7. Loest Bau & Immobilienservice behält sich die Montage von Möbeln (z.B. Küchenhängeschränke) vor, wenn zu vermuten ist, dass das Möbelstück hierbei beschädigt oder unbrauchbar wird u./o. die bauliche Substanz des Mauer- bzw. Wandgewerks dies augenscheinlich nicht zulässt. Loest Bau & Immobilienservice weist den Auftraggeber bei Bestehen einer solchen Gefahr darauf hin und nimmt eine Montage nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf eigene Gefahr des Auftraggeber und unter Ausschluss jedweder Haftung vor. Eine Haftung für Schäden an Möbeln, welche verleimt sind und durch Loest Bau & Immobilienservice de- u./o. remontiert werden sollen, ist mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ausgeschlossen.
5.8. Loest Bau & Immobilienservice haftet nicht und garantiert auch nicht, dass ein vom Auftraggeber gewolltes Projekt tatsächlich im vom Auftraggeber gewollten Zeitfenster fertigestellt werden kann. Insbesondere übernimmt Loest Bau & Immobilienservice keine Garantie für die tatsächliche Durchführbarkeit einer vom Auftraggeber gewollten Montage. Dies ist inbesondere bei Unmöglichkeiten der Fall, z.B. wenn der Auftraggeber physikalisch nicht realisierbare Projekte wünscht (z.B. Hängeschrank an einfach beplankte Rigipswand u.s.w). In einem solchen Fall ist die tatsächliche Anwesenheitszeit Loest Bau & Immobilienservice zuzüglich aller angefallenen Auslagen dennoch zu bezahlen.
5.9. Gibt der Auftraggeber an, bei der Auftragsdurchführung selbst mitzuhelfen oder private u./o. anderweitige Hilfen zu stellen, erlischt mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit jedwede Haftung Loest Bau & Immobilienservice, sobald der Auftraggeber selbst oder von ihm beauftragte Dritte in das Auftragsgeschehen mit eingreifen, z.B. durch aktive Mithilfe beim Abtragen von Gütern oder der Montage an Möbeln.
5.10. Loest Bau & Immobilienservice haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Pflichtverletzung seiner Person oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden, die auf einer Pflichtverletzung seiner Person oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen.
5.11. Loest Bau & Immobilienservice ist von der Haftung befreit, soweit ein Verlust oder eine Beschädigung auf Umständen beruht, die von Loest Bau & Immobilienservice auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.
5.12. Loest Bau & Immobilienservice tritt hiermit die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber , auf sein Zurückbehaltungsrecht zu verzichten und die Abwicklung von Schäden mit der Versicherung vorzunehmen.

6. Küchenplanung

6.1. Der Auftraggeber wird angehalten, sich vor stattfinden der Küchenplanung einen Ikea Account zum planen der Küche zu erstellen. Sich intensive Gedanken um die Küchenausstattung zu machen (Elektrogeräte, Dekore u.s.w.) . Loest Bau & Immobilienservice kann keine Auskünfte zur Qualität von IKEA Produkten abgeben, sondern nur darüber, ob sich gewünschte Bausteine in die kundenseits gewünschte Küchenplanung integrieren lassen oder nicht. Der Kunde ist insofern angehalten, sich über alle IKEA Produkte online oder im Einrichtungshaus selbst vorab zu informieren. Loest Bau & Immobilienservice übernimmt lediglich die technische Küchenplanung.
6.2. Jeder Auftrag zur Küchenplanung beinhaltet nach der ersten Fertigstellung insgesamt bis zu 20 Arbeitsminuten für Änderungswünsche seitens des Kunden. Wurde diese Nacharbeitszeit überschritten, wird für jede weitere Änderung ein pauschaler Betrag in höhe von 25,-€ in Rechnung gestellt. Für Änderungen, für welche eine Arbeitszeit von mehr als 30 Minuten anfällt, wird ein weiterer, voller Kostensatz wie für eine Erstplanung berechnet.
6.3. Der Kunde gibt die vom Loest Bau & Immobilienservice zum Kücheneinkauf, Lieferung u./o. Küchenmontage frei. Dies geschieht dadurch, indem der Kunde selbst die finale Küchenplanung prüft und per Email an Loest Bau & Immobilienservice übersendet. Für Loest Bau & Immobilienservice bedeutet dies konkrekt, dass der betreffende Kunde die Küche so 1:1 an uns beauftragt (Einkauf, o. Lieferung, u./o. Montage)
6.4. Loest Bau & Immobilienservice haftet nicht für die Verfügbarkeit u./o. Wartezeiten / Lieferfristen für von Kunden gewüschte Ware bzw. über uns bestellte Teile.
6.5. Loest Bau & Immobilienservice übernimmt die Beschaffungslogistik verfügbarer Teile (Einkaufsservice z.B. bei IKEA). Nicht verfübare Teile und Bestellware müssen vom Kunden selbst bestellt und geleitet werden. Loest Bau & Immobilienservice ist nicht verpflichtet, mehr als einmal das Warenlager (z.B.) für die Abholung und Lieferung anzufahren.

7. Besondere Vereinbarungen in Bezug auf Auftragsportale im Internet

7.1. Auf Vermittlungsportalen im Internet, vgl. „MyHammer“, „CHECK24 “ u.s.w. werden seitens der Betreiber vom Auftraggeber relevante Daten abefragt, auf deren Grundlage bietende Firmen verbindliche Angebote abgeben sollen. Dies ist jedoch nicht immer möglich, da die Portale nicht alle, für ein Unternehmen relevante Daten abfragen und der Auftraggeber teilweise nur unvollständige Angaben macht. Generell wird der kostenlose, unverbindliche Besichtigungstermin seitens Loest Bau & Immobilienservice als Alternative zu einer Auftragsvergabe online angeboten. Aus diesem Grund gelten für Kunden, welche über ein online-Portal dennoch anfragen, gesonderte Bedingungen.
7.2. Es wird zwischen Auftraggeber und Loest Bau & Immobilienservice vereinbart, dass entgegenstehende Bedingungen und AGB seitens der Webseitenbetreiber die folgenden Vereinbarungen nicht berühren, da Auftraggeber und Loest Bau & Immobilienservice mit den nachfolgenden Bedingungen das Geschäftsverhältnis im Innenverhältnis klar regeln. Der Auftraggeber wird angehalten, vor dem Einstellen eines Auftrages in ein Online-Auktionshaus und vor Vergabe eines Auftrags an Loest Bau & Immobilienservice, die nachfoldenen Bedingungen zu verinnerlichen. Loest Bau & Immobilienservice weist in seinen Gebotstexten ausdrücklich auf die nachfolgenden Bedingungen hin.
7.3. Generell kalkuliert Loest Bau & Immobilienservice aufgrund des Preisdrucks, welcher auf jedem Unternehmen bei der Teilnahme an online-Auktionen lastet, mit der für ihn am günstigsten Möglichkeit, zu dem für ihn günstigsten Zeitpunkt und gleichzeitig den günstigsten Rahmenbedingungen – es sei denn, der Auftraggeber macht zu Zeit, Bedingungen und seinen Möglichkeiten klare, unmißverständliche Angaben.
Sofern der Auftraggeber nicht alle Angaben vollständig macht (z.B. in Bezug auf das Arbeitsausmaß oder in Bezug auf Sonderleistungen), so geht Loest Bau & Immobilienservice nur von den Leistungen aus, welche klar und auch unmißverständlich beschrieben sind. In allen anderen Fällen geht Loest Bau & Immobilienservice davon aus, dass der Auftraggeber die betreffende Leistung nicht möchte. Dies gilt auch für Leistungen, welche zwar beschrieben, aber nicht verständlich sind. Formulierungen wie „vielleicht möchte ich dies oder jenes“ gelten in diesem Fall als vom Auftraggeber als nicht klar gewollt, und sind später somit auch nicht Grundlage der Kalkulation seitens Loest Bau & Immobilienservice.
7.4. Ein abgegebenens Angebot seitens von Loest Bau & Immobilienservice hat eine Gültigkeit von 2 Tagen (ab Schluss des Tages, an welchem das Angebot abgegeben wurde), vorbehaltlich der Terminvergabe an einen anderen Kunden. Der Auftraggeber hat sich vor einer Auftragserteilung bei Loest Bau & Immobilienservice zu erkundigen, ob der gewünschte Durchführungstermin zum Zeitpunkt der Zusage noch verfügbar ist.
7.5. Die Auftragsbeschreibung ist für Loest Bau & Immobilienservice nur im Rahmen der ersten Preisabgabe bindend. Ändert der Auftraggeber später den Leistungsumfang und bearbeitet seine Ausschreibung dahingehend, verfällt auch die Gültigkeit des Gebotes von Loest Bau & Immobilienservice, welches diese weder korrigieren noch löschen muss. Dies gilt auch dann, wenn die Betreiber der online-Auktionen etwas anderes in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen niederschreiben.
7.6. Ein dem Loest Bau & Immobilienservice erteilter Zuschlag entfaltet nur dann rechtliche Wirksamkeit, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot von Loest Bau & Immobilienservice nach Erteilung eines Zuschlages ebenso rückbestätigt. Nur so ist gewährleistet, dass auch die vorliegenden, Allgemeinen Geschäftsbedingugnen mit in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Gleichwohl kann Loest Bau & Immobilienservice einseitig festlegen, einen Zuschlag auch ohne das Ausfertigen eines weiteren Vertrages verbindlich anzunehmen. Dies ist dann der Fall, wenn Loest Bau & Immobilienservice dem Auftraggeber nach Erteilung des Zuschlages eine entsprechende Mitteilung macht, und betrifft Aufträge kleineren Ausmasses (unter 100,- € Auftragswert netto), bei welcher sich die Ausfertigung eines separaten Angebotes nicht lohnt.
7.7. Vermittlerportale stellen für Loest Bau & Immobilienservice ein wichtiges Geschäftsfeld dar, da diese Art der Kundengewinnung mit zunehmender Nutzung des Internets immer mehr an Bedeutung gewinnt. Gleichzeitig ist eine online-Auftragsvermittlung ein Instrument, von welchem Loest Bau & Immobilienservice dringend abrät. Der Auftraggeber muss sich bewusst sein, dass er unter Umständen mit Nachforderungen zu rechnen hat, sofern sich herausstellt, dass er eine Leistung zu erwähnen vergessen oder unklar formuliert hat. Loest Bau & Immobilienservice stellt somit unmißverständlich klar, ausschließlich zu den vorgenannten Bedingungen einen Auftrag durchzuführen, da bei dieser Art der Geschäftsanbahnung die Gefahr des Mißverständnisses beidseitig gegeben ist.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Mündliche oder schriftliche Ergänzungen, Beauftragungen und Bedingungen des Auftraggeber bedürfen generell der schriftlichen Rückbestätigung von Loest Bau & Immobilienservice. Gleiches gilt auch für den Geschäftsverkehr unter Kaufleuten.
8.2. Angebote von Loest Bau & Immobilienservice an den Auftraggeber sind nur für dessen eigene Verwendung und nicht für Dritte bestimmt. Sofern der Auftraggeber Angebote von Loest Bau & Immobilienservice Dritten in der Absicht zugänglich macht (insbesondere Mitbewerbern von Loest Bau & Immobilienservice ), so dass diese dadurch einen wirtschaftlichen Gewinn erzielen oder solchen erzielen könnten, oder auf Grundlage der Möglichkeit der Einsichtnahme in das Angebot von Loest Bau & Immobilienservice ein Gegenangebot zu erstellen in der Lage sind, behält sich Loest Bau & Immobilienservice die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
8.3. Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute Loest Bau & Immobilienservice hat der Letztere nicht zu verantworten.
8.4. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Vertrag zusammenhängen, ist Gerichtsstand Berlin. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, daß der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
8.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden fester Vertragsbestandteil, ebenso weitere Unterlagen, welche im Rahmen eines Auftrages individuell anfallen – es sei denn, in dem Angebot von Loest Bau & Immobilienservice ( Vertrag) wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder einzelne Punkte dieser AGB wurden namentlich ausgeschlossen.
8.6. Die AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem Gewolltem am nächsten kommt.
8.7. Es gilt deutsches Recht.